12.08.2014

RA Dr. Hanewinkel nimmt auf RP-Online zur Fahrdienst-App UBER Stellung

Vor einigen Wochen hatte ein Beitrag auf unserer Homepage bereits die Fahrdienst-App UBER  zum Thema. Unter der Headline "UBER. TAXI AUF ABWEGEN" haben wir den grundlegenden Konflikt der Fahrdienst-App mit dem Personenbeförderungsgesetz skizziert.

Auf Nachfrage hat RA Dr. Hanewinkel dazu noch einmal kurz in einem Artikel der Rheinischen Post die Problematik erläutert: "Wenn man privat mit Freunden fährt, handelt es sich um eine private Fahrt, und man braucht keinen Personenbeförderungsschein. Sobald man aber gewerblich unterwegs ist - und das ist bei Uber wahrscheinlich der Fall - wird ein solcher Schein nötig".

RA Dr. Hanewinkel führt weiter aus, welche Schwierigkeiten sich darüber hinaus im Falle eines Unfalls ergeben können: "Grundsätzlich haftet eine private Haftpflichtversicherung auch für Mitfahrer. [...] Wenn die Versicherung erfährt, dass der Fahrer nicht privat, sondern gewerblich unterwegs war, könnte sie Regressansprüche gegen ihn geltend machen".

Der Beitrag auf RP-Online ist hier abrufbar.