02.09.2014

APP+RECHT: Zur Zurückweisung von Apps aus dem App Store

Vor einigen Tagen hat Apple eine Statistik über die zehn häufigsten Gründe für die Zurückweisung einer App aus dem App Store veröffentlicht. Nach den App Store Review Guidelines werden am dritthäufigsten Apps zurückgewiesen, die nicht dem Developer Program License Agreement (PLA) von Apple entsprechen. Dieser Beitrag erläutert kurz die Voraussetzungen der Aufnahme einer App in den Apple App Store.

Vorbemerkung: Zum Verhätnis App-Anbieter – App Store

Wer eine App entwickelt hat, will diese natürlich auch in den verschiedenen App Stores vertreiben. Dabei sind jedoch immer die Bestimmungen der jeweiligen Anbieter App Stores bedeutsam, da der App Store die Schnittstelle zwischen der App und dem Endnutzer darstellt und die App dazu auch zum Vertreib in den App Stores aufgenommen werden muss.

Bei Apple muss man sich zunächst einmal als App-Entwickler für ein Apple Developer Programm kostenpflichtig registrieren und in das PLA einwilligen. In dem englischsprachigen und nach US-amerikanischem bzw. kalifornischem Recht strukturierte PLA sind die Rechte und Pflichten sowie weitere Anforderungen definiert, die Apple von sich aus an Apps stellt, um sie in den App Store zum Vertrieb aufzunehmen.

Registrierte App-Entwickler haben dann die Möglichkeit eine App über das Software Development Kit von Apple zu entwickeln und in einer Test-Umgebung auf registrierten Apple-Geräten zu nutzen.

Inhalt des Developer Program Licencse Agreement (PLA)

Für App-Entwickler sind zunächst vor allem die PLA-Bestimmungen über Nutzungsrechte an der App bedeutsam: Grundsätzlich verbleiben zwar alle Rechte an der App beim App-Anbieter, Apple werden jedoch diejenigen Rechte an der App eingeräumt, die für den Vertrieb über Apple erforderlich sind. Gleichzeitig garantiert der App-Anbieter, über die eingeräumten Rechte auch entsprechend verfügen zu können. By the way: Problematisch kann dieser Punkt vor allem bei Dritt-Inhalten der App werden, die nicht entsprechend unterlizenziert werden dürfen.

Daneben enthalten die PLA-Bestimmungen eine Reihe von Vorgaben zur technischen Gestaltung, Inhalt und Funktionsweise von Apps. Apps dürfen bzw. müssen beispielsweise

  • nur auf Basis des von Apple vorgegebenen Software Development Kits und der zugehörigen Dokumentation erstellt werden,
  • sich nicht selbst installieren oder ausführbare Codes nachladen,
  • nicht von den vorgegebenen Installations-Mechanismen des App Stores abweichen,
  • Daten nur in speziell nach den Data Storage Guidelines dafür vorgesehenen Verzeichnissen speichern und auch nur von dort auslesen,
  • mit den nationalen Bestimmungen aller Länder, in denen die App angeboten wird, übereinstimmen,
  • nur ordnungsgemäß lizenzierte Dritt-Inhalte einbinden,
  • keine Schadsoftware, Bugs, Viren etc. enthalten, sowie
  • nicht „anstößig“ sein.

Vor allem der letzte Punkt ist relativ schwierig zu fassen, da Apple hierbei selbst nach eigenem Ermessen entscheidet, was anstößig ist und was nicht. Das führt gerade in teilweise so diametral unterschiedlichen Wertesystemen wie der US-amerikanischen Betrachtungsweise im Vergleich zu einer europäischen Einschätzung oftmals notgedrungen zu einem Balanceakt, der anhand einiger Erfahrung ausgewogen werden muss.

Zudem müssen die Human Interface Guidelines (HIG) eingehalten werden, die Empfehlungen darüber geben, wie Design, Layout und Bedienbarkeit von Apps gestaltet werden sollten. Einige besondere Regelungen ergeben sich außerdem, sofern eine App GPS- oder Standortdaten verwendet oder finanzielle Transaktionen über eine App erfolgen.

Besonders wichtig ist jedoch, dass die App sämtliche nationale Rechtsvorschriften einzuhalten hat. Dabei gibt es in der Praxis die häufigsten Schwierigkeiten, da ein Anbieter einer weltweit vertriebenen App in der Regel nur mit sehr viel Aufwand garantieren kann, dass die App jeder nationalen Gesetzgebung entspricht. Deshalb empfiehlt es sich besonders in diesem Punkt, jeweils die Hilfe nationaler Experten einzuholen, um den Vertrieb einer App nicht unnötig zu gefährden.

Erfüllt eine App alle Voraussetzungen des PLA, kann sie über den App Store vertrieben werden, wobei Apple vom App-Anbieter ermächtigt wird, für den App-Anbieter die Vermarktung der App zu übernehmen. Erfüllt eine App die Anforderungen der PLA nicht oder verstößt gegen eine andere Bestimmung der App Store Review Guidelines, weist Apple die App zurück. Die App kann dann nicht über den App Store vertrieben werden.

Fazit und Empfehlung

Apple selbst macht kategorische Vorgaben für die Gestaltung und den Inhalt einer App und behält sich zudem ein sehr weitgehendes Prüfungsrecht für neue Apps vor, die für App-Anbieter verschiedenste Stolperfallen beinhalten. Es ist daher zunächst wichtig, das PLA ernst zu nehmen und sich außerdem an die darin aufgeführten Vorgaben und Bestimmungen zu halten.

Sollte eine App jedoch von einem App Store zurückgewiesen werden, besteht in der Regel die Möglichkeit, die App über ein sog. App Review Board nochmals überprüfen zu lassen. In vielen Fällen kann die App nach einigen kurzen Anpassungen oder der Zurverfügungstellung zusätzlicher Information dann über den App Store vertrieben werden.

PS. Bei der rechtskonformen inhaltlichen Ausgestaltung einer App sowie der Durchführung eines App Review Board Appeal beraten und unterstützen wir App-Entwickler und App-Anbieter jederzeit gerne.