Nach der Novellierung und Umsetzung der Pkw-EnVKV ist viel in der Praxis geschehen. Wie ist der Stand zu den Pflichtangaben und zur Abgrenzung zwischen Gebrauchtwagen und Neufahrzeugen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung heute? Wie ist der Stand für Elektro- und Hybridfahrzeuge? Welche Besonderheiten sind für die Werbung eines Autohauses im Internet und in Sozialen Netzwerken zu beachten? Wie sind Finanzierungs- und Leasingangebote rechtssicher gestaltbar?
Diese und viele weitere autospezifische Werbethemen möchten beleuchten wir im Rahmen unserer Informationsveranstaltung "Werbemaßnahmen eines Autohauses rechtssicher gestalten" am Mittwoch, 18. März 2015, von 14:00 bis 17:30 Uhr.
Wenn Sie an unserer Informationsveranstaltung interessiert sind und teilnehmen wollen, bitten wir Sie, sich bei unserer Ansprechpartnerin Christine Elgeti telefonisch unter 040-34993720 oder per E-Mail unter ue.renhcef@itegle zu melden.