Wie Legal Tribune Online berichtet, hat das Landgericht Köln hat heute entschieden, dass die Amazon-Autocomplete-Funktion Markenrechte verletzen kann (LG Köln, Urt. v. 08.07.2015, Az. 84 O 13/15):
Geklagt hatte die österreichische goFit Gesundheit GmbH, die im Geschäftsverkehr als "goFit" auftritt und auch so bezeichnet wird. Sie verkauft in Deutschland eine spezielle Gesundheitsmatte, nicht aber über Amazon.
Auf Amazon erschienen bei der Eingabe von Wörtern und Wortbestandteilen wie "gofit", "gof" oder "gofi" zahlreiche Suchvorschläge, die automatisch von der Autocomplete-Funktion mit "gofit gesundheitsmatte" oder "gofit fußreflexzonenmassagematte" ergänzt wurden. Nutzte der eingebende Seitenbesucher diese Suchbegriffe, zeigte Amazon Produkte anderer Hersteller, die mit den goFit-Produkten vergleichbar waren (z. B. Akkupressurmatten).
Das LG Köln wertete diese Vorgehensweise Amazons als Verletzung der geschäftlichen Bezeichnung "goFit", da dieangebotenen Suchwortvorschläge Nutzer dazu verleiten, zu denken, dass ihre Suche erfolgreich war, und dass sich hinter den Suchergebnissen Produkte der Klägerin verbergen würden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.