Das Problem entsteht immer wieder neu: Wie weit darf werbliche Kommunikation im Rahmen der Olympischen Spiele rechtlich gehen, ohne durch das IOC abgemahnt zu werden?
In der vergangenen Dienstag beginnenden vierteiligen W&V-Beitragsreihe stellen Georg Fechner und Dominik Schmidt auf www.wuv.de die Grundregeln des Ambush-Marketing dar und erläutern das Olympiaschutzgesetz. Im zweiten Teil widmen sich Georg Fechner und Dominik Schmidt dann der Olympia-Rabatt-Entscheidung des BGH im Jahr 2005, um im dritten und letzten Teil Möglichkeiten aufzuzeigen, die wohl den strengen Blicken der Richter standhalten können.
Der erste Teil der W&V-Beitragsreihe OLYMPIA, OLYMPIADE, OLYMPISCHE SPIELE – WERBUNG MIT OLYMPISCHEN SYMBOLEN & BEZEICHNUNG
Teil 1: Das Olympiaschutzgesetz und die bisherige Rechtsprechung dazu
ist hier abrufbar: http://www.wuv.de/specials/sportmarketing_2016/olympia_werbung_ohne_ioc_tipps_fuer_nicht_sponsoren,>
der zweite Teil
Olympia-Werbung ohne IOC, Teil 2 (Die Olympia-Rabatt-Entscheidung des BGH)
ist hier abrufbar: http://www.wuv.de/specials/sportmarketing_2016/olympia_werbung_ohne_ioc_teil_2,
der dritte Teil
Olympia-Werbung ohne IOC, Teil 3: Was geht, was geht nicht
ist hier abrufbar: http://www.wuv.de/specials/sportmarketing_2016/olympia_werbung_ohne_ioc_teil_3_was_geht_was_geht_nicht
und der vierte Teil
Olympia-Werbung ohne IOC, Teil 4: So geht's am besten
ist hier abrufbar: http://www.wuv.de/specials/sportmarketing_2016/olympia_werbung_ohne_ioc_teil_4_so_geht_s_am_besten>