Britta Klingberg bespricht in der aktuellen GRUR-Prax (8/2018) das EuG Urteil vom 15.03.2018 – T-151/17, das sich mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen der Anmeldemarke - die Darstellung eines Taurophon genannten Fantasiewesens mit Bullenkopf auf Löwenkörper und Flügeln (Abb. rechts) - und der älteren Marke der bekannten Hotelkette Marriott, welche die bildliche Darstellung eines Greif genannten Fabelwesens mit Adlerkopf, -flügeln und -krallen auf Löwenkörper (Abb. links) schützt, befasst:
Hierüber lässt sich trefflich streiten: Während die Beschwerdekammer des EUIPO dies verneinte, bestätigte das EuG eine zumindest geringe Zeichenähnlichkeit, und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das EUIPO zurück, das nach Ansicht des EuG zudem die von Marriott geltend gemachten Urheberrechte an der Greif-Darstellung fehlerhaft bewertet hatte.
Die vollständige Besprechung der Entscheidung aus GRUR-Prax 2018, 187 ist inklusive Praxishinweis hier abrufbar.