21.09.2018

Publikation: Urteilsbesprechung von Britta Klingberg zur Reichweite der Abänderungsbefugnis des EuG

Von Koalabären, Keksen und dem EuG

Koalabären sind Freunde des Eukalyptus, das EuG scheint zunehmend Freund klarer Entscheidungen zu sein. So hat es mit Urteil vom 12.07.2018 – T-41/17 von seiner Abänderungskompetenz gem. Art. 65 III UMV Gebrauch gemacht und anstelle der Beschwerdekammer des EUIPO einen Widerspruch gegen die Anmeldung einer Koalas darstellenden Unionsbildmarke der Lotte Co. Ltd zurückgewiesen, weil es den Nachweis der Benutzung der Widerspruchsmarke – der 3D-Marke „Koala-Bären Schöller lustige Gebäckfiguren“ – als nicht erbracht ansah. Das EuG beendete damit das Widerspruchsverfahren, das zuvor bereits den Instanzenzug bis zum EuGH und zu den Beschwerdekammern zurück genommen hatte.

Die vollständige Besprechung der Entscheidung von Britta Klingberg in der GRUR-Prax 2018, 429 ist inklusive Praxishinweis hier abrufbar.