Das Landgericht Köln hat am 8. Oktober 2019 (Az.: 33 O 35/19) ein für die Beurteilung von Legal-Tech-Angeboten gegenüber Endnutzern richtungsweisendes Urteil verkündet. Das Gericht befand, dass das Angebot für den angegriffenen Vertragsgenerator unlauter ist und u.a. gegen das RDG verstößt. Wir freuen uns, dass das Gericht dem Antrag der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gefolgt ist und FECHNER Rechtsanwälte sie hierbei erfolgreich unterstützen konnten. Mehr Informationen finden sich unter: https://lnkd.in/dCuvRK7