11.03.2020

Dr. Birte Lorenzen als Sachverständige im Rechtsausschuss zu Legal Tech und RDG

Unsere Partnerin Dr. Birte Lorenzen hat gestern (11. März 2020) als Sachverständige an der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages teilgenommen. Gegenstände der Anhörung waren der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur „Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts“ vom 18.04.2019 (BT-Drs. 19/9527) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN "Anwaltliches Berufsrecht zukunftsfest machen" vom 29.01.2020 (BT-Drs.19/16884).

Dr. Birte Lorenzen, die Mitglied im Ausschuss „Rechtsdienstleistungsrecht“ der Bundesrechtsanwaltskammer ist, vertritt u.a. die Thesen, dass

  • Legal Tech in Anwalts-Hand gehört,
  • die Rechtsordnung nicht unter dem Vorwand des Verbraucherinteresses als „Rohstoff“ für möglichst lukrative Geschäftsmodelle Dritter missbraucht werden darf und
  • der Gesetzgeber gefordert ist, systematische Missachtung von Verbraucherrechten (z.B. bei Fluggastrechten) an ihrer Wurzel zu bekämpfen.

Die Sitzung wurde geleitet vom stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses Prof. Dr. Heribert Hirte. Als weitere Experten waren geladen Dr. Daniel Halmer, Markus Hartung, André Haug, Edith Kindermann, Florian Stößel, Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M. und Prof. Dr. Christian Wolf.

Die Pressemitteilung der BRAK findet sich hier; alle Stellungnahmen der Experten können hier abgerufen werden.